Hinweise / Ablauf

Der grundsätzliche Zweck unserer Veranstaltungen ist der Handel mit gebrauchten Gegenständen! 


Anbieter von Neuware, B-Ware und Restposten und auch von selbst hergestellter Ware sind bei unseren Veranstaltungen nicht zugelassen !


Sie sollten  ca. 1 bis 1,5 Stunden vor Aufbaubeginn erscheinen. 


Der Aufbaubeginn der Stände und das Ausladen ist ab 9 Uhr erlaubt, vorher NICHT !

!! GILT NUR FÜR SONNTAGSMÄRKTE !!


Auch wenn die Standplätze vorher vergeben werden.., wir möchten einen Flohmarkt veranstalten, der nicht schon in den frühen Morgenstunden, der wie woanders schon ab 5 Uhr beginnt, sondern ganz entspannt für alle..

!! GILT NUR FÜR SONNTAGSMÄRKTE !!

Marktzeit von 11 - 16 Uhr

!! GILT NUR FÜR SONNTAGSMÄRKTE !!
Eingewiesen werden Sie vom Veranstaltungspersonal (erkennbar an den Warnwesten). Wir haben genügend Platz, jeder bekommt einen Standplatz

Stände von Kindern bis 12 Jahren auf einer Decke mit kindertypischen Angeboten (z.B. Comics, Spielwaren) sind kostenlos. Allerdings nicht auf den für Fahrzeugen vorgesehenen Flächen. Plätze werden zugewiesen, sprechen Sie uns bitte an.

Ab sofort nur noch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten! 



Auf- und Abbau

Der Auf- und Abbau muss in den vorgegebenen Zeiten durchgeführt werden. Bauliche Veränderungen an Grund und Boden, grobe Verunreinigungen oder Verschmutzung sowie nicht genehmigte Ausweitung des Standplatzes sind unzulässig. Evtl. Schäden werden zu Lasten des Standbetreibers beseitigt.

Verhalten auf den Märkten
Während der gesamten Marktzeit darf weder das Verhalten des Standbetreibers und seiner Beauftragten noch der Zustand des Standes und des notwendigen Bau- und Dekorationsmaterials dazu führen, dass eine Person oder Sache geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Auf dem Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Zu- und Anlieferverkehr ist nur bis zum Beginn der Marktveranstaltung möglich und muss eine Viertelstunde vor Marktbeginn abgeschlossen sein.
Das Befahren der Marktflächen während der Marktzeit ist nicht zulässig..

Feuerwehrzufahrten und Rettungswege sowie Hydranten und Eingänge sind während der gesamten Veranstaltung freizuhalten.

Müllentsorgung
Alle Anbieter sind verpflichtet Ihren anfallenden Müll selbst zu entsorgen. Verbleibende Reste bitten wir wieder mitzunehmen. Bitte helfen Sie uns und achten Sie auch auf Ihre Standumgebung.

Bitte beachten!!  Wir bitten Sie Ihren Standplatz am Ende des Flohmarktes wieder sauber zu verlassen und Ihren Müll (auch Zigarettenreste ) mitzunehmen und privat zu entsorgen

Sollte jemand beim hinterlassen von Müll erwischt werden muss mit

einer Anzeige gerechnet werden, dazu erfolgt ein sofortiges Teilnahmeverbot für alle unsere Märkte !!!


Haftung
Wird die Veranstaltung aufgrund von behördlichen Maßnahmen, Unwirtschaftlichkeit oder höherer Gewalt abgesagt oder verlegt können Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, nicht geltend gemacht werden.

Für auf dem Gelände möglicherweise eintretende Sach- und Körperschäden der Standplatzbetreiber bzw. Dritter infolge Gewalt, Diebstahl oder sonstiger gesetzlich unzulässige Handlungen wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Ein Ausschluss von der Veranstaltung aufgrund eines Verstoßes gegen die Veranstaltungsbedingung begründet keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Standplatzbetreiber.

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Verboten und untersagt ist der Verkauf von:
- industriell hergestellter Neuware, Restposten, B-Ware -
- Waffen jeder Art einschl. Zubehör-, Dekorations- und Sammlerwaffen
- Militaria, Tieren, Plagiaten, Raubkopien, pyrotechnische Gegenstände
- Gewalt verherrlichenden, rassistischen, pornographischen Gegenständen,  Filmen und Literatur
- Objekte jeglicher Art, auf denen Naziembleme erkennbar sind, oder die solche darstellen
- Filmen (Videos, DVDs,  usw.) und Spielen (Nintendo, usw.) mit dem Hinweis FSK ab 18 Jahre  
- Lebensmitteln jeder Art (außer an genehmigten Ständen)

- Selbst hergetellte Ware


Die Verteilung von Werbematerial / Flyern aller Art ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. Werbung, die ohne Genehmigung des Veranstalters verteilt wird, zieht einen sofortigen Platzverweis nach sich.

Wir behalten uns vor, bei extremer Witterung, einen Flohmarkt kurzfristig abzusagen ! 


Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Melden Sie sich ggf. bem Veranstalter.


Wir wünschen Ihnen und uns viel Spaß und viel Erfolg
- Matthias Setje-Eilers -   Ihr Lüneflohmarkt Team


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